
SPELDOK-AUSTRIA HANDBUCH ZUM ÖSTERREICHISCHEN HÖHLENVERZEICHNIS (Speldok-10)
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Abb. 8: Naturräumliche Gliederung des ÖHV bis zur Untergruppe
Da die Grenzziehungen auf naturräumlicher
Basis erfolgten, spielen administrative Gren-
zen (Bundesländergrenzen) kaum eine Rolle.
Abb. 9 zeigt jene Teilgruppen, die Staatsgren-
zen überschreiten (von den österreichischen
Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg
zum deutschen Bundesland Bayern).
Abb. 9: Staatsgrenzen überschreitende Teilgruppen (von den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg
nach Bayern)
Um nun eindeutig festzulegen, w er innerhalb
einer Teilgruppe Nummern an neuentdeckte
Höhlen vergibt w urden einvernehmlich Ar-
beitsgebiete festgelegt und höhlenkundlichen
Vereinen zugeordnet (siehe Abschnitt 8.2.1).
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